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Wie hoch sind die Anwaltskosten?

Niemand zahlt gerne Anwaltsgebühren. Und am liebsten hätte man erst gar nicht das Problem, zu dessen Lösung man einen Anwalt braucht. Aber: Solide anwaltliche Arbeit ist ihr Geld wert. Denn ungelöste Probleme oder schlechte anwaltliche Arbeit sind teuerer als ein guter Anwalt.

Die Anwaltskosten richten sich in Deutschland grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach dem auch ich grundsätzlich abrechne.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Vergütung vertraglich – und damit abweichend vom RVG – zu vereinbaren. Dies kann für beide Seiten vorteilhaft sein, so wenn die gesetzlichen Gebühren trotz überschaubarem Arbeitsaufwand sehr hoch sind. Umgekehrt kann es sein, dass der Aufwand sehr hoch ist, die Gebühren aber sehr niedrig sind, so dass eine kostendeckende Mandatsbearbeitung nicht möglich ist.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Im außerichtlichen und im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt die Partei die Anwaltskosten, die den Auftrag erteilt hat – unabhängig davon, ob das Verfahren gewonnen oder verloren wird oder durch Vergleich endet. So soll gewährleistet werden, dass ein Arbeitnehmer im Falle einer Niederlage vor Gericht nicht auch noch den gegnerischen Anwalt seines Arbeitgebers zahlen muss.

Im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht gilt dann wieder der allgemein aus dem Zivilrecht bekannte Grundsatz „Der Verlierer zahlt“. Das heißt, die Partei, die den Prozess verloren hat, muss die Anwaltskosten von beiden Parteien zahlen.

Wer zahlt die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht?

Gerichtskosten muss die Partei bezahlen, die vor Gericht verloren hat. Sollte dies nur zu einem gewissen Teil zutreffen, so fallen anteilige Gerichtskosten an. Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Im Falle einer einvernehmlichen Einigung (Vergleich) zwischen beiden Parteien fallen keine Gerichtskosten an.

Kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden? 

Auch vor dem Arbeitsgericht besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. PKH-Mandate lehne ich nicht grundsätzlich ab. Ausfertigung und Einreichung des PKH-Antrags erfolgen zusammen mit Klageeinreichung bei Gericht.

Der Antrag wird gemeinsam ausgefüllt, wobei verschiedene Belege wichtig sind, um die Chancen auf PKH-Bewilligung zu erhöhen. Dafür ist eine lückenlose Aufstellung der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse – inklusive Kopie der Kontoauszüge und Mietvertrag – notwendig. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die erforderliche finanzielle Bedürftigkeit für die PKH gegeben ist.

Hinweis: Erhaltene PKH muss regelmäßig wieder zurückgezaht werden, und zwar innerhalb von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens.

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht?

Ja, Versicherungsgesellschaften bieten Rechtsschutzversicherungen für das Arbeitsrecht an. Beachten Sie bitte die übliche 3-monatige Wartefrist vor Deckungsschutz und, dass die Korrespondenz sowie Abrechnung mit Ihrer Versicherung grundsätzlich eine eigene, kostenpflichtige Angelegenheit darstellt (s.u.).

Kann ich mir meinen Anwalt selbst aussuchen?

Manche Versicherer empfehlen den Kunden ihre eigenen – aufgrund niedrigerer Gebühren oft nicht besonders motivierten – Vertrags- oder Partneranwälte. Aber: Auch hier gilt die freie Anwaltswahl, so dass Sie an die Empfiehlungt Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht gebunden sind. Sie können daher immer den Rechtsanwalt beauftragen, den Sie selbst gewählt haben.

Sind Korrespondenz und Abrechnung der Anwaltsgebühren mit der Rechtsschutzversicherung im Auftrag/Mandat enthalten?

Gerne übernehme ich die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung inklusive Kostendeckungsanfrage und Abrechnung. Beachten Sie jedoch bitte, dass das Tätigwerden gegenüber dem Rechtsschutzversicherer vom eigentlichen Mandatsverhältnis nicht umfasst ist, sondern grundsätzlich eine eigene Angelegenheit darstellt. Dies gilt nach der Rechtsprechung bereits für die Einholung der Deckungszusage. Hintergrund ist, dass hier eigene bzw. gesonderte Haftungsrisiken bestehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, erhalten Sie bei Beauftragung ein entsprechendes Merkblatt von mir, das ausführliche Informationen über Deckungsanfrage, Ablehnung des Deckungsschutzes, Kosten u.a. enthält.