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Kündigung und Kündigungsschutzklage

Nach (älteren) Schätzungen werden in Deutschland je nach konjunktureller Lage zwischen 3,5 und 4,5 Mio Arbeitsverhältnisse pro Jahr beendet. Arbeitgeberkündigungen machen davon rund ein Drittel aus. Davon wiederum werden nur rund 10 Prozent mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen. Und von diesen 10 Prozent hat rund die Hälfte der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, wohingegen Abfindungen ohne Kündigungsschutzklage nur in 10-15 Prozent der Fälle gezahlt wurde (Quelle: Vortrag des Projekts „Regulierung des Arbeitsmarktes“ der Hans Böckler Stiftung aus dem Jahr 2003).

Sieht man sich die Statistik zur Arbeitsgerichtsbarkeit des Bundesarbeitsministeriums aus dem Jahr 2018 an, wonach insgesamt 173.096 Kündigungsverfahren erledigt wurden, dürften die Schätzungen der Realität ziemlich nahe kommen.

Die gute Nachricht für Arbeitgeber ist daher: Sie haben gute Chancen, dass eine – ggf. unrechtmäßige – Kündigung unbeanstandet bleibt und das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist endet.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich fast immer. Denn die Chance, eine Abfindung zu erzielen, ist deutlich höher als ohne Klage.

Aufhebungsvertrag

Vorsicht bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags! Es kommt häufig vor, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor die Wahl stellen: (Fristlose) Kündigung oder Aufhebungsvertrag. In solchen Fällen heißt es kühlen Kopf bewahren und unbedingt Bedenkzeit in Anspruch nehmen. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags drohen Nachteile beim Arbeitslosengeld (Sperrzeit). Zudem können Sie sich von einem abgeschlossenen Aufhebungsvertrag nur in besonderen Ausnahmefällen wieder lösen. Daher: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Kündigung in Zahlen

Im Jahr 2018 haben 14 Prozent der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhalten.

68 Prozent der Arbeitnehmer wurden aus betrieblichen Gründen entlassen, z.B. weil eine Abteilung geschlossen wurde oder sich die Arbeitsabläufe geändert haben.

23 Prozent der Kündigungen waren personenbedingt und nur 9 Prozent verhaltensbedingt.

Arbeitnehmer zwischen 30 und 40 Jahren sind am häufigsten von einer Kündigung betroffen (27 Prozent), gefolgt von den 50-59-Jährigen (25 Prozent).

57 Prozent der Gekündigten sind männlich.

Quelle: Kündigungs-Studie der Kanzlei RATIS und ONE LOGIC