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Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung

Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist das Ziel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Regelfall eine gute, vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Meistens funktioniert dies am Anfang auch gut. In manchen Fällen merkt man aber auch relativ früh, dass es menschlich oder fachlich nicht passt, oder dass man sich den Job anders vorgestellt hat. Auch kann es sein, dass aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Entwicklungen auf einer oder beiden Seiten im Laufe des Arbeitsverhältnisses die Interessen irgendwann nicht mehr deckungsgleich sind. Es entstehen rechtliche Probleme und/oder „es passt einfach nicht mehr“.

Häufig findet man gemeinsam eine Lösung. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen oder eine Lösung nicht möglich sein, berate und vertrete ich Sie gerne. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, das Arbeitsverhältnis im Ganzen zu betrachten, weswegen ich bewusst sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer als Mandanten habe. Daher kenne ich beide Blickrichtungen und kann mich in die jeweils andere Seite hineinversetzen. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich, wo die rechtlichen und auch wirtschaftlichen Stärken und Schwächen auf beiden Seiten sind.

Arbeitnehmer
Arbeitgeber

Im Laufe des Arbeitsverhältnisses ändern sich die persönlichen Umstände häufig, z.B. durch Familiengründung, Weiterqualifizierung oder auch Krankheit. Auch kann es sein, dass sich auf Unternehmensebene etwas ändert, z.B. neue Arbeitstechniken etabliert, Arbeitszeiten reduziert oder gar Abteilungen geschlossen werden.

In den folgenden, aber auch allen weiteren Situationen berate ich Sie gerne:

  • Sie haben eine Abmahnung erhalten und empfinden diese als ungerechtfertigt?
  • Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten?
  • Ihr Arbeitgeber möchte Sie in Kurzarbeit schicken?
  • Sie waren in Elternzeit und möchten in Teilzeit zu Ihrem Arbeitgeber zurückkehren? Ihr Arbeitgeber lehnt dies ab?
  • Sie sind in einem befristeten Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber möchte dieses nicht verlängern?
  • Sie haben Fragen zu Überstunden, Urlaub, Sonderzahlungen oder (Zwischen-)Zeugnis?

Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin. Im Falle einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um sich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen zur Wehr zu setzen. Weitere Informationen zu Kündigung und Kündigungsschutzklage finden Sie hier.

Gerade für kleinere oder mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung bedeutet das Arbeitsrecht oft eine nicht unerhebliche Herausforderung.

Die Gesetzgebung ist aufgrund des weiten Spektrums des Arbeitsrechts (Vertragsrecht, Tarifverträge, Arbeitsschutz, Datenschutz, etc.) sehr unübersichtlich. Dazu kommen vermehrt Vorgaben aus der EU.

Zudem ist das Arbeitsrecht sehr schnelllebig und es ergeht ständig neue Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht fällt zudem immer häufiger schwer verständliche Urteile (z.B. im Urlaubsrecht), die beachtet und in die betriebliche Praxis umgesetzt werden müssen. So können die Nichtbeachtung von neuen Urteilen oder veraltete Arbeitsverträge im Streitfall erhebliche finanzielle Nachteile für den Arbeitgeber nach sich ziehen.

Schießlich prägen auf Unternehmensseite stetige Veränderungen der Arbeitswelt den betrieblichen Alltag und die Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitern – sei es durch Globalisierung und Digitalisierung oder durch wirtschaftliche Krisen wie die aktuelle Corona-Situation.

Ob Sie Beratung und Unterstützung bei Umstruktierungen, Kurzarbeit, Versetzungen, Kündigungen oder bei Fragen bzgl. betrieblicher Gremien haben: Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr zum Thema Kurzarbeit finden Sie hier. Falls Sie Interesse an einer arbeitsrechtlichen Schulung haben, erhalten Sie hier weitere Informationen.

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