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Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Anlässlich des sich verbreitenden Corona-Virus und der bundesweiten Einschränkungen bis hin zu Betriebsschließungen wurde in Deutschland in einem bislang undenkbar großen Umfang Kurzarbeit angeordnet. Auch wenn in den einzelnen Bundesländern inzwischen teilweise erhebliche Lockerungen der Einschränkungen vorgenommen wurden, befinden sich weiterhin viele Betriebe in Kurzarbeit.

In diesem Zusammenhang ergeben sich viele Fragen und rechtliche Probleme, insbesondere rund um das Thema Kurzarbeitergeld (KuG):

  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen?
  • Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Anordnung von Kurzarbeit?
  • Kann während der Kurzarbeit neues Personal eingestellt werden?
  • Wer kann KuG beanspruchen und unter welchen Voraussetzungen?
  • Wie hoch ist das KuG und wie wird es berechnet?
  • Ist das KuG steuer- und sozialversicherungsfrei?
  • Wie sieht es mit einem Hinzuverdienst während des Bezugs von KuG aus?
  • Welche Entschädigung bekommt ein Arbeitnehmer im Falle eines Tätigkeitsverbots wegen einer Corona-Erkrankung?
  • Wie sieht es mit staatlichen Unterstützungsleistungen für Eltern bei fehlender Betreuungsmöglichkeit für die Kinder aus?

Wenn Sie im Hinblick auf diese Fragen anwaltliche Unterstützung benötigen, sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sind Sie Arbeitnehmer und haben eine Kündigung erhalten, bedenken Sie, dass Sie für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur drei Wochen ab Kündigungserhalt Zeit haben. Mehr dazu finden Sie hier.

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